Autorin: Sharada Devi
Im Lichte der steigenden Ausgaben für die Sozial-versicherung werden Alternativen zur Gehaltserhöhung immer attraktiver. Eine solche Alternative ist die betriebliche Gesundheitsförderung, die sich auch bei Arbeitgebern steigender Beliebtheit erfreut.
Vorteile wie reduzierter Krankenstand, höhere Motivation sowie eine Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen flankieren diese Möglichkeit einer faktischen aber deutlich günstigeren Gehaltserhöhung.
Denn Arbeitgeber können nun mit den Instrumenten „Sachbezug“ und Betriebliche Gesundheitsförderung bis zu 1200,00 Euro p. a. pro Mitarbeiter für Yoga ausgeben.
Alternativ können Arbeitgeber in ihren Räumen einen regelmäßigen Unterricht anbieten als bewegte Pause oder auch als richtigen Yogaunterricht. Dies ist eine normale Betriebsausgabe (vergleichbar mit der Anschaffung eines Kickertisches), WENN sie hier direkt die Yogalehrerin bezahlen statt den teilnehmenden Mitarbeitern jeweils den Beitrag zu erstatten oder einen Zuschuss zu geben.
Ansonsten können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern wie folgt Yoga zugute kommen lassen:
I Yoga als Sachbezug (bis zu 600,00 Euro p.a.)
Sachbezug bedeutet: Ein Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfrei zusätzlich einen Gutschein i.H.v. 50,00 Euro pro Monat zukommen lassen. Für die steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung darf er die 50,00 Euro aber keinesfalls einfach auf das Gehalt aufschlagen, sondern muss dies extra leisten.
Hier kommen die Plattformen ins Spiel, an die der Arbeitgeber die monatliche Summe von bis zu 50,00 Euro zahlt und diese gewähren den Arbeitnehmern dann Leistungen.
Das kann Fitness sein oder es können Gutscheinkarten für Shopping und Tanken sein, die monatlich aufgeladen werden vom Arbeitgeber und wie EC-Karten funktionieren. Dafür zahlt der Arbeitgeber der Plattform bzw. dem Kartenbetreiber zusätzlich eine Lizenz.
Diese Lizenzgebühr können Sie sich als Arbeitgeber jedoch sparen, wenn sie ein Yoga-Abo direkt mit einem Studio oder einer Yogalehrerin abschließen. Es muss monatlich bezahlt werden und auf den Namen ihres Unternehmens laufen, für ihre jeweiligen Mitarbeiter.
Viele Arbeitgeber gewähren jedoch bereits Sachbezüge in Form von diesen genannten Karten, d.h. darüber hinaus ist ein Zuschuss für Fitness nur begrenzt interessant.
Denn die Sachbezugsgrenze gilt für jegliche Sachbezüge. Wird das steuerfreie Maximum z.B. bereits mit Tank- oder Shoppinggutscheinen ausgereizt, dann wird die zusätzliche Übernahme des Fitnessstudios steuerpflichtig. Jedoch kann der Arbeitgeber die Steuer in diesem Fall pauschal mit 30 Prozent plus Soli und Kirchensteuer abgelten. So bleibt die Zuwendung zumindest sozialversicherungsfrei.
Attraktiver und zusätzlich möglich ist die Bezuschussung für Yoga durch den Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.
II Yoga über die betriebliche Gesundheitsförderung (bis zu 600,00 Euro p. a.)
Welche Kurse begünstigt werden, legt das Fünfte Sozialgesetzbuch fest. Sie müssen bestimmten Anforderungen entsprechen und trainieren meist den gesamten Bewegungsapparat. Angebote wie Yoga, Pilates, Stretching, Tai-Chi, Qigong oder Rückentraining erfüllen diese Kriterien. Ein klares Indiz ist die Bezuschussung der Krankenkasse für solche Kurse.
Pro Arbeitnehmenden können Sie als Arbeitgeber jährlich gesundheitliche Präventionsmaßnahmen im Wert von bis zu 600 Euro steuer- und sozialabgabenfrei übernehmen. Die Leistungen müssen aber zusätzlich zum regulären Gehalt erfolgen.

SO BIETEN SIE ALS ARBEITGEBER YOGA AN
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie betriebliche Gesundheitsförderung geleistet werden kann. Bekannt ist der Erwerb von Gutscheinen für die Mitarbeiter über Plattformen.
Oder der Arbeitgeber erwirbt direkt bei einem Studio der Wahl seines Mitarbeiters Gutscheine für Präventionskurse. Dies ist bei Arbeitnehmern besonders beliebt, da es sie hier in der Regel besser ausgebildete Yogalehrer bekommen.
Jedoch wird damit ein Faktor völlig außer Acht gelassen, der mit zunehmendem Fachkräftemangel immer wichtiger wird: Das Gefühl der Zugehörigkeit, der Verbindung mit dem Unternehmen und das Arbeitsklima.
BEST PRACTICE: YOGA AM FIRMENSTANDORT
Besonders attraktiv kann es daher für Arbeitgeber sein, einen Kurs in den eigenen Räumen anzubieten. Dieser attraktive Benefit fördert den Zusammenhalt, gerade wenn auch „Etagen-übergreifend“ Yoga geübt wird und schafft ein Wir-Gefühl, welches heute ein maßgeblicher Faktor für Mitarbeiter-Motivation ist.
Dies kann entweder als Betriebliche Gesundheitsförderung in mehreren Kursen pro Jahr von je 8-12 Terminen mit einer Kassenzertifizierten Yogalehrerin stattfinden. Hier bezuschusst oder übernimmt der Arbeitgeber den einzelnen teilnehmenden Mitarbeiter, der den Kurs bei der Yogalehrerin kauft.
Alternativ kann der Arbeitgeber natürlich auch selber direkt eine Yogalehrerin bezahlen und dies als normale Betriebsausgabe absetzen.
WARUM GERADE YOGA AM ARBEITSPLATZ?
Gerade Yoga ist als Angebot wertvoll, da es nicht auf Leistung und Ergebnisse ankommt, sondern für jede und jeden geeignet ist und den Fokus auf den Atem und die Konzentration legt und eine wertschätzende Atmosphäre schafft.
Wir empfehlen an dieser Stelle gut geschulte Yogalehrer aus moderneren therapeutisch orientierten Ausbildungen wie die 540 Stunden Yogalehrer-Ausbildung in der YogaCircle Berlin Akademie eine ist, zu wählen. Denn der Zugang zum Yoga sollte jeder und jedem Mitarbeiter möglich sein.
Dafür kann der Arbeitgeber einen Yogalehrer buchen. Dieser muss für die Anerkennung als betriebliche Gesundheitsförderung kassenzertifiziert sein und Teilnahmebescheinigungen ausstellen können.
Wenn es sich um einen regelmäßigen Kurs am Firmenstandort handelt, welchen der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern anbietet, indem er die Yogalehrerin selber bezahlt, muss die Lehrerin nicht notwendig kassenzertifiziert sein.
KOSTEN
Für die Yogalehrerin, den Yogalehrer wird ein solcher Kurs nur attraktiv sein, wenn sie oder er eine Pauschale erhalten, entsprechend den Marktpreisen. In der YogaCircle Berlin Akademie stellen wir für einen Präventionskurs vor Ort im Unternehmen pauschal 1500,00 Euro zzgl. USt in Rechnung für die Durchführung von acht Terminen durch eine kassenzertifizierte Lehrerin in Berlin.
WENN SIE KEINE EIGENEN RÄUMLICHKEITEN ZUR VERFÜGUNG HABEN
Als Arbeitgeber könne Sie Ihren Arbeitnehmern auch anbieten, daß diese in einem Studio ihrer Wahl einen Präventionskurs vorfinanzieren und absolvieren und danach die Teilnahme Bescheinigung nicht bei ihrer Krankenkasse sondern bei Ihnen einreichen und von Ihnen erstattet bekommen. Die Teilnahme Bescheinigung wird benötigt als Beleg für die Deklaration in der Lohnabrechnung.
Sie können sich auch nur anteilig beteiligen. Bis zur Summe von 600,00 Euro p. a. habe Sie als Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter zu fördern.
KOMBINATION VON SACHBEZUG UND BETRIEBLICHER GESUNDHEITSFÖRDERUNG MÖGLICH
Eine Kombination von betrieblicher Gesundheitsförderung und Sachbezügen durch den Arbeitgeber ist zulässig. So profitieren nicht nur Arbeitnehmende doppelt, sondern sie als Arbeitgeber ebenfalls.
WIN-WIN
Viele Schüler:innen haben Angst, während der Praxis einzuschlafen. Keine Sorge: Einschlafen ist nicht schlimm. Wenn du einschläfst, zeigt es dir in erster Linie, dass du müde bist. Dennoch gibt es ein paar Tricks, um den Einschlafreflex zu verringern. Einer ist zum Beispiel in bestimmten Positionen Kopf und Oberkörper etwas höher zu lagern. Mit der Zeit wird dein Organismus die Ruhephasen im Restorativen Yoga genießen, ohne direkt in den Schlaf überzugehen.
Ich will es ausprobieren. Was muss ich noch wissen?
Gesunde und fitte Mitarbeitende im Unternehmen bedeuten weniger Arbeitsausfälle, z.B. aufgrund von chronischen Rückenkrankheiten, Burn Out und anderen modernen Zivilisationskrankheiten.
Der finanzielle Vorteil für ihren Arbeitnehmenden liegt darin, dass sie oder er diese Summe dank der Steuer- und Sozialabgabenbefreiung netto wie brutto erhält. Eine echte Win-Win Situation wie wir sie und in der modernen Arbeitswelt wünschen.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns gern an. Schreiben Sie eine Nachricht an buero@b14b6no.myrdbx.io